Teilnahmebedingungen der DLRG-Jugend Neumünster
§ 1: Mitgliedschaft
Bei Teilnehmern einer Veranstaltung der DLRG-Jugend Neumünster ist eine Mitgliedschaft in der DLRG Neumünster e.V. generell erforderlich.
§ 2: Anmeldung und Vertragsabschluss
Grundsätzlich kann sich jedes Vereinsmitglied einer Veranstaltung oder einer Freizeit der DLRG-Jugend Neumünster anschließen, sofern keine Teilnehmerbeschränkung nach Alter, Geschlecht oder anderen Kriterien für das jeweilige Programm angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem gegebenen Vordruck erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von mindestens einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der schriftlichen Anmeldung und der Berücksichtigung jeder wird der Teilnahmevertrag beiderseits verbindlich angenommen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die Teilnahmebedingungen und die mündliche Teilnahmebestätigung. Unwirksam sind mündliche Nebenabreden, solange sie nicht schriftlich von der DLRG bestätigt worden sind.
§ 3: Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren die für eine Veranstaltung der DLRG-Jugend Neumünster erhoben werden, sind diese mit der Abgabe der Anmeldung fällig. Eine Zahlung per Banküberweisung ist ausgeschlossen. Es ist der DLRG-Jugend Neumünster. bis zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich vorbehalten den Teilnahmebeitrag zu ändern. Jene Preisänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Kürzung von Zuschüssen) möglich und müssen schnellstmöglich an den Teilnehmer und die Erziehungsberechtigten weitergegeben werden.
§ 4: Berücksichtigung der Anmeldungen
Nach der Reihenfolge des Eingangs werden die Anmeldungen berücksichtigt. Auf spezielle Wünsche der Teilnehmer, zum Beispiel in Bezug auf andere Teilnehmer, können wir generell keine Rücksicht nehmen.
§ 5: Rücktritt durch den Teilnehmer / Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung der DLRG-Jugend Neumünster von seiner Anmeldung zurücktreten. Dieser muss bei mehrtägigen Veranstaltungen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Die vollen Teilnahmegebühren werden bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung nach dem Ende der Anmeldefrist fällig. Ausnahmen sind bei Attestvorlage die Krankheit eines Teilnehmers, ein Todesfall in der Familie oder der Platz wird durch eine Ersatzperson besetzt.
§ 6: Rücktritt durch die DLRG / Ausschluss eines Teilnehmers
Bei unvorhersehbaren Änderungen durch Dritte ist es der DLRG vorbehalten die Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn abzusagen. Eingezahlte Beiträge werden in voller Höhe unverzüglich dem Teilnehmer ausgehändigt. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Die DLRG behält sich ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ohne Schadensersatz im Falle von Höherer Gewalt, z.B. politische Unruhen und Naturkatastrophen, vor. Grundsätzlich sind Tabakwaren, alkoholhaltige Lebensmittel sowie andere Rauschmittel verboten. Entsprechende Missachtung oder grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen der Jugendgruppenleiter können zum Ausschluss der Veranstaltung führen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
§ 7: Haftung
Die DLRG-Jugend Neumünster haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für:
die gewissenhafte Veranstaltungs- / Freizeitvorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Die DLRG-Jugend Neumünster ist berechtigt, geringfügige Änderungen des Fahrtverlaufs ohne Ankündigung vorzunehmen, solange diese keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen.
§ 8: Haftungsbegrenzung
Die DLRG-Jugend Neumünster übernimmt beim Verlust von Eigentum und für mitgenommene Wertgegenstände keine Haftung.
§ 9: Aufsichtspflicht
Für die Zeit der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht über einen minderjährigen Teilnehmer nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf die für die Leitung der Veranstaltung verantwortliche/n Person/en übertragen. Diese Person/en ist/sind in medizinischen Notfällen, wenn die Eltern nicht erreichbar sind, berechtigt über weitere medizinische Vorgänge zu entscheiden.
Auch volljährige Teilnehmer haben den Anordnungen der Jugendgruppenleiter Folge zu leisten.
§10: Datenschutz / Bildaufnahmen
Die mit der Anmeldung und durch die Veranstaltung / Freizeit erhobenen personenbezogenen Daten werden bei der DLRG gespeichert, jedoch nur zum internen Gebrauch verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Auf den Veranstaltungen werden, sofern auf dem Anmeldeabschnitt diesem genehmigt wurde, Bildaufnahmen hergestellt.
§11: Bestimmungen Dritter
Die DLRG rät Informationen über die aktuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.
§12: Änderungen
Die DLRG ist berechtigt, geringfügig Änderungen des Fahrtverlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bedeutung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.