Stand 14.12.2025
Teilnahmebedingungen der DLRG-Jugend Neumünster
§ 1: Mitgliedschaft
Bei Teilnehmer*innen einer Veranstaltung der DLRG-Jugend Neumünster ist eine Mitgliedschaft in der DLRG Neumünster e.V. generell erforderlich.
§ 2: Anmeldung und Vertragsabschluss
Grundsätzlich kann sich jedes Vereinsmitglied einer Veranstaltung oder einer Freizeit der DLRG-Jugend Neumünster anschließen, sofern keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht oder anderen Kriterien für das jeweilige Programm angegeben ist. Die Anmeldung erfolgt über das "Internet Service Center" (ISC) der DLRG. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung von einer personensorgeberechtigten Person erforderlich. Nachweis dieser Zustimmung muss spätestens zu Veranstaltungsbeginn vorliegen (zum Beispiel durch Nutzung des Standard-Vordruckes aus dem ISC). Mit der Anmeldung und der Teilnahmebestätigung seitens der DLRG über das ISC wird der Teilnahmevertrag beiderseits verbindlich angenommen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind allein die Freizeitausschreibung und die Teilnahmebedingungen. Unwirksam sind mündliche Nebenabreden, solange sie nicht schriftlich von der DLRG bestätigt worden sind.
§ 3: Zahlungsbedingungen
Teilnahmegebühren die für eine Veranstaltung der DLRG-Jugend Neumünster erhoben werden, sind diese mit der Abgabe der Anmeldung fällig. Eine Zahlung
erfolgt per Banküberweisung oder per Bildungskarte. Die entsprechende Zahlungsfrist ist der Ausschreibung zu entnehmen. Es ist der DLRG-Jugend Neumünster bis zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich vorbehalten den Teilnahmebeitrag zu ändern. Jene Preisänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Kürzung von Zuschüssen) möglich und müssen schnellstmöglich an die Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten weitergegeben werden.
§ 4: Berücksichtigung der Anmeldungen
Nach der Reihenfolge des Eingangs werden die Anmeldungen berücksichtigt. Auf spezielle Wünsche der Teilnehmer*innen, zum Beispiel in Bezug auf andere Teilnehmer*innen, können wir generell keine Rücksicht nehmen.
§ 5: Rücktritt durch den Teilnehmer / Ersatzperson
Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung der DLRGJugend Neumünster von seiner Anmeldung zurücktreten. Dies muss ohne Verzug der Veranstaltungsleitung in Textform bekannt gemacht werden. Die vollen Teilnahmegebühren werden bei einem Rücktritt von einer Veranstaltung nach dem Ende der Anmeldefrist fällig. Ausnahmen sind bei Attestvorlage die Krankheit eines*einer Teilnehmers*in, ein Todesfall in der Familie oder der Platz wird durch eine Ersatzperson besetzt.
§ 6: Rücktritt durch die DLRG / Ausschluss eines Teilnehmers
Bei unvorhersehbaren Änderungen der Rahmenbedingungen ist es der DLRG vorbehalten die Veranstaltung abzusagen. Eingezahlte Beiträge werden in voller Höhe unverzüglich dem*der Teilnehmerin erstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Die DLRG behält sich ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ohne Schadensersatz im Falle von Höherer Gewalt, z.B. politische Unruhen und Naturkatastrophen, vor.
Grundsätzlich sind Tabakwaren, alkoholhaltige Lebensmittel sowie andere Rauschmittel verboten. Entsprechende Missachtung oder grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen der Jugendgruppenleiter* können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom*von der Teilnehmer*in zu tragen.
§ 7: Haftung
Die DLRG-Jugend Neumünster haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für:
die gewissenhafte Veranstaltungs- / Freizeitvorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
§ 8: Haftungsbegrenzung
Die DLRG-Jugend Neumünster übernimmt beim Verlust von Eigentum und für mitgenommene Wertgegenstände keine Haftung.
§ 9: Aufsichtspflicht
Für die Zeit der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht über eine*n minderjährige*n Teilnehmer*in nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf die für die
Leitung der Veranstaltung verantwortliche/n Person/en übertragen. Diese Person/en ist/sind in medizinischen Notfällen, wenn die Eltern nicht erreichbar sind, berechtigt über weitere medizinische Vorgänge zu entscheiden.
Auch volljährige Teilnehmer*innen haben den Anordnungen der Jugendgruppenleiter Folge zu leisten.
§10: Datenschutz / Bildaufnahmen
Die mit der Anmeldung und durch die Veranstaltung / Freizeit erhobenen personenbezogenen Daten werden bei der DLRG gespeichert, jedoch nur zum internen Gebrauch verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Auf den Veranstaltungen können, sofern bei der Anmeldung zugestimmt wurde, Bildaufnahmen erstellt werden.
§11: Bestimmungen Dritter
Die DLRG rät Informationen über die aktuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.
§12: Änderungen
Die DLRG ist berechtigt Änderungen des Fahrtverlaufs, die keine Leistungsbeeinträchtigung darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bedeutung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.




